Innere Medizin - Flugmedizin - Fachärztliche Versorgung
Flugmedizinischer Sachverständiger Klasse I und II
Fliegerärztliche Untersuchungen werden, abhängig von der betreffenden Fluglizenz, für folgende Tauglichkeitsklassen durchgeführt:
Tauglichkeitsklasse I im Rahmen einer Verlängerungsuntersuchung für
- Verkehrsflugzeugführer,
- Berufsflugzeugführer,
- Verkehrshubschrauberführer,
- Berufshubschrauberführer,
- Luftschiffführer,
- Flugingenieure,
- Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder
Erstuntersuchungen der Tauglichkeitsklasse I müssen in einem AMC (Aeromedical Center) durchgeführt werden.
Tauglichkeitsklasse II im Rahmen einer Erst- und Verlängerungsuntersuchung für
- Privatflugzeugführer,
- Privathubschrauberführer,
- Segelflugzeugführer,
- Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal,
- Führer von Luftsportgeräten
Tauglichkeitsuntersuchung von Kabinenpersonal
- Flugmedizinische Beurteilung von Flugbegleitern nach Part-MED, Abschnitt C.