Haus- und fachärztliche
Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Klaus Koser
Internist, Flugmedizin,
fachärztliche Versorgung
Dr. med. Annette Koser
FÄ für Allgemeinmedizin,
hausärztliche Versorgung
Alter des Piloten | Gültigkeitsdauer des medicals (Monate) |
Bis 40. Geburtstag | 60 Monate |
40 bis 50 Jahre (50. Geburtstag) | 24 Monate |
Ab 50. Geburtstag | 12 Monate |
Minderjährige benötigen die Erlaubnis/Unterschrift der Eltern auf dem Antragsformular und die Einverständnis zur Blutentnahme. Deshalb sollte, wenn möglich, ein Elternteil zur Untersuchung mitkommen.
Erstbewerber müssen einen augenärztlichen Untersuchungsbericht gemäß §21 Absatz 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal vorweisen. (HNO-fachärztliche Untersuchung gemäß LBA-Befundbogen nur nach Absprache mit dem Fliegerarzt).
Die Augenarztpraxen bzw. HNO-Praxen sollten sich mit den Anforderungen des Luftfahrtbundesamtes auskennen.
Folgende Praxen, die mit mir in Kooperation stehen kann ich empfehlen:
Augenarztpraxis
Dr. Holle-Weber
Gutenbergplatz 1
55116 Mainz
Tel. 06131-227050
HNO-Praxis
Dr. Schöneich / Dr. Rudzinski
Oppenheimer Str. 100
55130 Mainz
Tel.: 06131 883108
Es wäre von Vorteil, wenn Sie den Facharztuntersuchungsbericht schon zur Untersuchung mitbringen könnten.
© Dres. med. Koser