LAPL

 

Light aircraft pilot licence


Bewerber um Tauglichkeitszeugnisse der Klasse LAPL   

also Inhaber der Lizenzen LAPL (A) Motorflug, LAPL (S) bzw.SPL Segelflug , LAPL (B) bzw. BPL Ballon, LAPL (H) Helikopter und seit 12/2014 auch die Luftsportgeräteführer (Piloten von Ultraleichtflugzeugen)

sind nach MED.B.095 gemäß der bewährten flugmedizinischen Praxis zu beurteilen.

Dabei ist die vollständige Krankengeschichte des Bewerbers besonders zu berücksichtigen. 

Wenn eine klinische Indikation besteht, kann der flugmedizinische Sachverständige (AME) oder das flugmedizinische Zentrum (AMC) oder im Fall einer Konsultation die Genehmigungsbehörde vom Bewerber verlangen, dass er sich weiteren ärztlichen Untersuchungen unterzieht. 

 

Die Gültigkeitsdauer von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse LAPL beträgt: 

  • 60 Monate bis zur Vollendung des 40. Lebensjahrs. 
  • (Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres)
  • 24 Monate ab dem 40. Lebensjahr.

Die  Tauglichkeitskriterien liegen unterhalb des ICAO- Standard.

Eine Überschreitung von Grenzwerten muss medizinisch begründbar und vertretbar sein. 

Die Verantwortung liegt dabei beim Flugmedizinischen Sachverständigen!