Haus- und fachärztliche
Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Klaus Koser
Internist, Flugmedizin,
fachärztliche Versorgung
Dr. med. Annette Koser
FÄ für Allgemeinmedizin,
hausärztliche Versorgung
Bewerber um Tauglichkeitszeugnisse der Klasse LAPL
also Inhaber der Lizenzen LAPL (A) Motorflug, LAPL (S) bzw.SPL Segelflug , LAPL (B) bzw. BPL Ballon, LAPL (H) Helikopter und seit 12/2014 auch die Luftsportgeräteführer (Piloten von Ultraleichtflugzeugen)
sind nach MED.B.095 gemäß der bewährten flugmedizinischen Praxis zu beurteilen.
Dabei ist die vollständige Krankengeschichte des Bewerbers besonders zu berücksichtigen.
Wenn eine klinische Indikation besteht, kann der flugmedizinische Sachverständige (AME) oder das flugmedizinische Zentrum (AMC) oder im Fall einer Konsultation die Genehmigungsbehörde vom Bewerber verlangen, dass er sich weiteren ärztlichen Untersuchungen unterzieht.
Die Gültigkeitsdauer von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse LAPL beträgt:
Die Tauglichkeitskriterien liegen unterhalb des ICAO- Standard.
Eine Überschreitung von Grenzwerten muss medizinisch begründbar und vertretbar sein.
Die Verantwortung liegt dabei beim Flugmedizinischen Sachverständigen!
© Dres. med. Koser