Übersicht

 

Innere Medizin - Flugmedizin - Fachärztliche Versorgung

Flugmedizinischer Sachverständiger Klasse I und II

Fliegerärztliche Untersuchungen werden, abhängig von der betreffenden Fluglizenz, für folgende Tauglichkeitsklassen durchgeführt:

 

Tauglichkeitsklasse I im Rahmen einer Verlängerungsuntersuchung für

  • Verkehrsflugzeugführer,
  • Berufsflugzeugführer,
  • Verkehrshubschrauberführer,
  • Berufshubschrauberführer,
  • Luftschiffführer,
  • Flugingenieure,
  • Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder

Erstuntersuchungen der Tauglichkeitsklasse I müssen in einem AMC (Aeromedical Center) durchgeführt werden.

 

Tauglichkeitsklasse II im Rahmen einer Erst- und Verlängerungsuntersuchung für

  • Privatflugzeugführer,
  • Privathubschrauberführer,
  • Segelflugzeugführer,
  • Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal,
  • Führer von Luftsportgeräten